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Liebe Hobbyfreunde,

aus aktuellem Anlass möchte ich hier die mir vorliegenden Informationen zum Thema Fotogenehmigung bzw. Fotografierverbote auf DB-Gelände zusammenstellen. Ich weiß, dass das Thema in in den bekannten Internet-Foren bereits ausführlich diskutiert worden ist. Ich fasse den Diskussionsstand zusammen und gebe meine Sicht der Dinge wieder. Sollte ich mich in meiner Interpretation irren, wäre ich für einen Hinweis von kompetenter Seite dankbar.

Hausordnung

Jeder, der sich auf Gelände der DB AG und ihrer Konzernunternehmen aufhält, unterwirft sich der Hausordnung. Darin ist geregelt, dass Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken einer Genehmigung bedürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht gewerbliche Aufnahmen auch ohne besondere Erlaubnis gestattet sind. Allerdings steht in der Hausordnung auch, dass den Anordnungen der MitarbeiterInnen der DB bzw. der beauftragten Fremdunternehmen Folge zu leisten ist – nach meiner Auffassung selbst dann, wenn eine solche Anordnung von der Hausordnung nicht gedeckt ist. Aber mit entsprechender Freundlichkeit und einem Blick auf die Hausordnung wird sich eine Situation vielleicht klären lassen, bevor sie eskaliert.

Allgemeine Foto- und Filmgenehmigung

Die Hausordnung gilt nur bei Aufenthalt auf Bahngelände. Dennoch hat die DB AG ein berechtigtes Interesse daran, auch das Fotografieren ihrer Betriebsanlagen von außerhalb zu regeln. Jedes andere Privatunternehmen würde sich auch sehr genau ansehen, wer "über den Zaun" fotografiert. Die Allgemeine Foto- und Filmgenehmigung der DB AG vom 22.12.2000 erlaubt das Fotografieren ohne besondere Genehmigung von allen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen aus. Dies passt zu der Regelung in der Hausordnung und sollte unseren Hobby-Bedürfnissen ausreichend Rechnung tragen. Eine Information der DB AG für Hobbyfotografen und -filmer, datiert auf August 2010, gibt im Wesentlichen die Inhalte der Foto- und Filmgenehmigung aus dem Jahr 2000 wortgleich wieder, allerdings ist in der neueren Fassung neben Scheinwerfern und Blitzanlagen auch der Einsatz von Stativen nicht erlaubt. Die Erwähnung von Stativen ist an dieser Stelle nach meiner Auffassung nicht logisch, denn die Verwendung eines Stativs kann – anders als bei Scheinwerfern und Blitzlicht – den Bahnbetrieb nur gefährden, wenn das Stativ auf Bahngelände aufgebaut wird. Dann hätte die Regelung aber in die Hausordnung gehört. Wie auch immer, nach der Neufassung ist es wohl angebracht, vor dem Aufbau eines Stativs auf Bahngelände um Erlaubnis zu fragen.

Denken Sie bitte daran, dass MitarbeiterInnen der Bahn wie jeder andere ein Recht am eigenen Bild haben. Oft mag strittig sein, ob der Mensch das Hauptmotiv oder "Beiwerk" ist. Auch hier finde ich, ein wenig Freundlichkeit – vielleicht sogar ein versprochener Bildabzug – schaden sicher nicht.

Konzernrichtlinie

Seit Juli 2006 gibt es eine Konzernrichtlinie (KoRil) zum Thema Fotografieren. Da sie lediglich eine interne Arbeitsanweisung für MitarbeiterInnen des DB Konzerns ist, wurde sie nicht öffentlich bekannt gemacht. Geregelt wird in dieser Richtlinie,

  • dass die Betriebsleiter vor Ort (also insbesondere in Betriebshöfen und Werken) keine Fotogenehmigungen mehr erteilen dürfen. Dieses Recht liegt nun allein bei der DB Konzernkommunikation;
  • dass ein absolutes Fotoverbot in allen Räumen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben gilt. Sicherheitsrelevante Aufgaben können sowohl die technisch-betriebliche Sicherheit als auch die Fahrgastsicherheit betreffen. Gemeint sind also z. B. Stellwerke und auch die Innenräume der Aufsichtsgebäude, sofern vorgenannte Aufgaben dort erfüllt werden.

Weder Hausordnung noch allgemeine Fotogenehmigung werden dadurch eingeschränkt, denn es geht in der Konzernrichtlinie genau um die nicht öffentlich zugänglichen Bereiche. Allerdings scheinen manche Eisenbahner den Begriff "Raum" im zweiten Punkt sehr weit auszulegen – also z. B. auch auf die Umgebung solcher Räume und außen angebrachte Schalter auszudehnen. Ob das seine Berechtigung hat, mag ich nicht beurteilen. Dem Wortlaut der Richtlinie entspricht es jedenfalls nicht.

Was tun, wenn es trotzdem Ärger gibt?

Zum dritten Mal: Freundlich bleiben. Nicht arrogant auftreten und den Besserwisser herauskehren. Wenn man Glück hat und auf einen verständnisvollen Eisenbahner trifft – und das ist ganz sicher die Mehrheit –, lässt er sich vielleicht nach einem Blick auf Hausordnung und Fotogenehmigung, die man beide im Gepäck haben sollte, überzeugen, dass wir nichts Verbotenes tun. Vielleicht hilft auch die Kontaktaufnahme mit einer 3-S-Zentrale (3-S steht für Service, Sicherheit, Sauberkeit) per Rufsäule. Hat man Pech und erwischt einen Gesprächspartner, der mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, bleibt wohl nur der Rückzug und ggf. eine nachträgliche Beschwerde. Bringen tut das allerdings meist nichts, außer einer Antwort aus Textbausteinen, die an den Argumenten vorbei geht. Aber steter Tropfen höhlt den Stein, und wir tragen dazu bei, einige unvollständige Informationen zu ergänzen.

Viel Spaß beim Fotografieren, seid nett zu den Bahn-Profis und seht das Hobby nicht zu verbissen!
 

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